Was die neue EDSA-Stellungnahme für Unternehmen bedeutet
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KI und Datenschutz: Was die neue EDSA-Stellungnahme für Unternehmen bedeutet
Künstliche Intelligenz revolutioniert Geschäftsprozesse, doch mit der neuen EDSA-Stellungnahme steigen die Anforderungen an Datenschutz und Compliance. Besonders kleine und mittlere Unternehmen stehen vor der Herausforderung, KI rechtskonform zu nutzen, ohne Innovation auszubremsen. Viele Unternehmen setzen bereits auf KI für automatisierte Prozesse, Kundenservice oder Datenanalysen – doch sind die eingesetzten Modelle auch DSGVO-konform? Die EDSA hat drei zentrale Punkte klargestellt.
Anonymität von KI-Modellen – Modelle dürfen nur dann als anonym gelten, wenn personenbezogene Daten nicht rekonstruierbar sind. Andernfalls greift die DSGVO mit all ihren Vorgaben.
Rechtsgrundlage prüfen – Die oft genutzte ”berechtigte Interessen”-Regel reicht nicht immer aus. Ein dreistufiger Test soll klären, ob personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
Umgang mit unrechtmäßigen Daten – Wurden Modelle mit nicht rechtskonformen Daten trainiert, kann das bedeuten: Modell überarbeiten oder sogar löschen.
Für kleine und mittlere Unternehmen heißt das:
- KI-Systeme müssen überprüft werden.
- Datenschutz darf nicht erst nachträglich bedacht werden.
- Eine solide Rechtsgrundlage ist essenziell, um Strafen und Reputationsschäden zu vermeiden.
Weitere Informationen rund um die EDSA-Stellungnahme finden Sie hier.