AI Act: Das weltweit erste Regelwerk für KI 

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Mit dem rasanten Anstieg der Nutzung Künstlicher Intelligenz im Alltag stellt die EU den weltweit ersten Rechtsrahmen für KI-Systeme vor: den AI-Act. Diese Verordnung zielt darauf ab, das Vertrauen in KI zu stärken, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Grundrechte sowie die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Gleichzeitig soll der AI-Act sicherstellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht beeinträchtigt wird, sodass sie das volle Potenzial der KI-Technologien ausschöpfen können. Der AI-Act verbietet KI-Systeme, die als Bedrohung für Sicherheit und Grundrechte gelten, wie etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wird größtenteils untersagt, es sei denn, Sicherheitsbehörden benötigen sie zur Verfolgung schwerer Straftaten wie Terrorismus. Das Regelwerk folgt einem Ansatz, der KI-Systeme in vier Kategorien einteilt:

🔴 Inakzeptables Risiko: Systeme wie Social Scoring werden vollständig verboten.

🔴Hohes Risiko: KI-Systeme, die etwa in autonomen Fahrzeugen oder in der roboterunterstützten Chirurgie zum Einsatz kommen, unterliegen strengen Auflagen.

🔴Begrenztes Risiko: Anwendungen wie Chatbots erfordern spezifische Transparenzpflichten, um Nutzer:innen auf ihre Interaktion mit Maschinen hinzuweisen.

🔴Minimales Risiko: Systeme wie Videospiele oder Spamfilter sind von zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen befreit.

Der AI-Act stellt sicher, dass innovative KI-Lösungen entwickelt werden können, während gleichzeitig klare Grenzen für den Schutz der Bürger:innen gesetzt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen über den AI Act.

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